Ratgeber Studienplatzklage:

Alle Infos zu Dauer,

Chancen und Kosten:

 

BIRNBAUM Ratgeber STudienplatzklage

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Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11

Zusätzlich erzielte Studienplätze in von uns geführten Verfahren


im WS 2011/12:

 

Humanmedizin:


  • 16 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Frankfurt am Main
  • 11 vorläufige Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Dresden
  • 10 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Münschen
  • 9 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) im Saarland

 

im WS 2010/11:


Tiermedizin:

 

  • 9 weitere Studienplätze im 5. FS Tiermedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze im 3. FS Tiermedizin in Leipzig

  • 4 weitere Studienplätze im 1. FS Tiermedizin in Leipzig

 

Humanmedizin:

 

  • 49 weitere Studienplätze in Marburg
  • 12 weitere Studienplätze Humanmedizin in Hamburg
  • 25 weitere Teilstudienplätze Humanmedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze Humanmedizin in Jena

 

Psychologie:

 

  • 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Psychologie in Osnabrück
  • 13 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie in Hamburg
  • 21 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie 1. FS in Göttingen
Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11

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Die Ausgangssituation bei einer Studienplatzklage

 

abgelehnt

Die Situation der Studienplatzbewerber in Deutschland verschärft sich von Jahr zu Jahr: immer mehr junge Menschen werden nicht zum Studium ihrer Wahl zugelassen, obwohl sie sich ihre Hochschulzugangsberechtigung hart erarbeitet haben. Inzwischen sind nicht nur in den über hochschulstart.de vergebenen Studienfächern wie Human-, Zahn- oder Tiermedizin besonders gute Abiturnoten erforderlich. Auch an Universitäten und Fachhochschulen sind in vielen Studiengängen, wie beispielsweise Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit, Jura, BWL o.ä. Zugangsbeschränkungen mittlerweile die Regel. Durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht verschärft sich diese Problematik noch weiter.

 

Wer derzeit keinen Abiturdurchschnitt von mindestens 1,4 für Humanmedizin oder mindestens 1,3 für Psychologie vorweisen kann, wird sein Wunschstudium vorerst nicht aufnehmen können. Dabei sind derart hohe Anforderungen an die Abiturnote weder ein geeignetes Kriterium, um festzustellen, ob ein junger Mensch für das Studium geeignet ist, noch sind diese gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich können auch Sie mit einer Abiturdurchschnittsnote von 3,0 oder 3,4 ein Medizinstudium aufnehmen.

 

Woraus ergeben sich diese hohen Anforderungen?

Dies ist wie folgt zu erklären: der sog. Numerus Clausus (NC) kommt dadurch zustande, dass es schlichtweg mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als Studienplätze vorhanden sein sollen. Wie viele Studienplätze eine Universität oder Fachhochschule allerdings tatsächlich zur Verfügung hat, kann diese nicht einfach nach eigenem Belieben festlegen, vielmehr muss sie die freien Studienplätze nach bestimmten, gesetzlich festgelegten Kriterien berechnen. Hierbei handelt es sich um sehr umfangreiche und sehr komplexe Verfahren, sodass es vorkommen kann, dass die jeweilige Hochschule ggfs. doch mehr Studienplätze zur Verfügung hat, als sie errechnet hat. Und diese Studienplätze muss sie besetzen, da die Hochschulen verfassungsrechtlich verpflichtet sind, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter unserer kostenfreien Hotline gerne zur Verfügung:

Tel. 0800 - 90 70 999

 



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