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Studienplatzklage und Rechtsschutzversicherung

Studienplatzklage

 

Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Studienplatzklage. Allerdings bestehen hier zum Teil erhebliche Unterschiede: manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Kosten der Studienplatzklage, einige ein bis drei Verfahren im Rahmen einer Studienplatzklage, andere die Kosten für bis zu 20 und mehr Verfahren. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage übernimmt und für wie viele Verfahren sie die Kosten tragen würde, ist eine Frage des Einzelfalls, dessen Beantwortung von einer Vielzahl von Faktoren abhängt (Versicherungsnehmer, Sperrfrist, etc.).

 

 

Eine umfassende Darstellung ist daher an dieser Stelle nicht möglich. Allen Rechtsschutzversicherungen ist eines jedoch gemein: wenn die Kosten für eine Studienplatzklage übernommen werden, dann für den gerichtlichen Teil, die zweite Stufe. Die Kosten für das zwingend notwendige außergerichtliche Verfahren (Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität) werden von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Wir tragen diesem Umstand Rechnung, indem wir diese Tätigkeit sogar am absolut untersten Rand des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens abrechnen. Sofern Sie eine Studienplatzklage führen und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit dieser und stellen entsprechende Deckungsanfragen. Dieser Service ist bei uns im Mandat bereits enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet; unabhängig davon, ob Sie nur eine einziges oder aber 30 oder noch mehr Verfahren führen möchten.

 

Auch hier gilt: nehmen Sie mit uns Kontakt auf: gerne klären wir Sie darüber auf, ob eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in Ihrem Fall in Betracht kommt.

 

Tel.: 0800 - 90 70 999



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