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Erfolgschancen bei einer Studienplatzklage
Die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage hängen zum einen von einer durchdachten Vorgehensweise und optimalen Strategie, zum anderen ganz maßgeblich vom gewünschten Studiengang ab. Die Erfolgswahrscheinlichkeit wird hierbei grundsätzlich durch zwei Faktoren bestimmt: die Anzahl der durch die Gerichte festgestellten weiteren Studienplätze und die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Studiengänge Zahnmedizin und - allen weit voran - Humanmedizin, zunehmend aber auch Psychologie, sind die am häufigsten nachgefragten Studiengänge. Dies führt dazu, dass in diesen Studiengängen mehrere hundert Antragsteller einen Studienplatz einklagen. Da diese die Anzahl der zusätzlich festgestellten Studienplätze übersteigen, werden die weiteren Studienplätze in aller Regel unter allen Antragstellern verlost. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, in den Studiengängen Zahnmedizin, Medizin und Psychologie mehrere Universitäten zu verklagen, um gute Erfolgsaussichten auf den begehrten Studienplatz zu erhalten. Grundsätzlich betragen die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage - wenn unsere Empfehlungen eingehalten werden - im schlechtesten Fall etwa 60%, im besten (und nicht seltenen) Fall nahezu 100%. Diese Prozentangaben beziehen sich auf das Einklagen eines Studienplatzes in das 1. Fachsemster. Bei einer Studienplatzklage in höhere Fachsemester ist die Erfolgswahrscheinlichkeit - auch und gerade - bei Medizin und Zahnmedizin - deutlich höher.
Tel. 0800 - 90 70 999


