Ratgeber Studienplatzklage:

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Chancen und Kosten:

 

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Weitere Studienplätze im WS 2010/11

Zusätzliche Studienplätze in von uns geführten Verfahren im WS 2010/11:


Tiermedizin:

 

  • 9 weitere Studienplätze im 5. FS Tiermedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze im 3. FS Tiermedizin in Leipzig

  • 4 weitere Studienplätze im 1. FS Tiermedizin in Leipzig

 

Humanmedizin:

 

  • 49 weitere Studienplätze in Marburg
  • 12 weitere Studienplätze Humanmedizin in Hamburg
  • 25 weitere Teilstudienplätze Humanmedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze Humanmedizin in Jena

 

Psychologie:

 

  • 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Psychologie in Osnabrück
  • 13 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie in Hamburg
  • 21 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie 1. FS in Göttingen
Weitere Studienplätze im WS 2010/11
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FAQ Studienplatzklage

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen, die uns im Rahmen einer Studienplatzklage gestellt werden - und unsere Antworten. Wir möchten Ihnen damit die Möglichkeit geben, sich bereits im Vorfeld umfassend informieren zu können und in aller Ruhe zu überlegen, ob eine Studienplatzklage auch für Sie die sinnvolle Alternative darstellt. Natürlich können wir hier nicht alle Fragen beantworten - hierfür können Sie uns aber gerne und kostenfrei anrufen - wir werden uns für Sie die Zeit nehmen, um Ihnen die Antworten auf alle Ihre Fragen zu geben.

 

1. Eine Studienplatzklage – Was ist das?

 

Eine Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung weiterer, zusätzlicher ("verschwiegener") Studienplätze. Es handelt sich um Plätze, die auch bei einer Ablehnung durch hochschulstart oder die Hochschule selbst vorhanden sind. Trotz Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, doch noch den Studiengang Ihrer Wahl zu studieren.

 

2. Und wie funktioniert eine Studienplatzklage?

 

In diesen gerichtlichen Verfahren weisen wir den Universitäten nach, dass weitere, zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, da sie ihre Kapazitäten falsch berechnet haben. Der sog. NC ist schließlich nicht gesetzlich vorgegeben, sondern lediglich die Konsequenz aus dem Umstand, dass es mehr BewerberInnen gibt, als Plätze vorhanden sein sollen. Wie viele Plätze die Hochschule tatsächlich zur Verfügung hat, kann sie jedoch nicht willkürlich festlegen, sondern muss diese anhand bestimmter, gesetzlich festgelegter Kriterien berechnen. Da dies sehr komplexe und komplizierte Verfahren sind, werden hierbei in nahezu jedem Studiengang an den Hochschulen Fehler gemacht. Fehler, die zu weiteren Studienplätzen führen, auf die Sie dann einen Anspruch geltend machen können.

 

3. Gilt das für alle Studiengänge?

 

Grundsätzlich ja. Sofern es sich um eine öffentliche Hochschule (Universität, Fachhochschule) in Deutschland handelt.

 

 

4. Nehme ich damit anderen den Studienplatz weg?

 

Definitiv nein. Denn diese zusätzlichen Studienplätze werden ja erst durch die Gerichtsverfahren entdeckt. Niemand hätte vorher – auch nicht im Nachrückverfahren – einen solchen Studienplatz erhalten können.

 

 

5. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Studienplatzklage erfüllen und was muss ich mich dafür tun?

 

"Kernvoraussetzung" für die Studienplatzklage ist die Hochschulzugangsberechtigung, also Abitur bzw. Fachhochschulreife bzw. - für die Master-Studienplatzklage - Bachelor oder gleichwertiger Abschluss. In manchen Fällen ist die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich. Wir benötigen von Ihnen lediglich zwei Dokumente: einmal unterschriebene Vollmachtsexemplare, damit wir für Sie tätig werden können. Und eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturszeugnisses. Mehr nicht.

 

 

6. Was kostet eine Studienplatzklage?

 

Nun, zunächst nur einen Telefonanruf. Die Kosten setzen sich grundsätzlich aus zwei verschiedenen Faktoren zusammen: einmal unserem Honorar und aus weiteren Kosten (Gerichtskosten, evtl. Kosten eines Rechtsanwalts der Hochschule, etc.). Im günstigsten Fall betragen die Gesamtkosten 575 EUR pro Hochschule. Wie viele Hochschulen Sie verklagen sollten, hängt vom Studiengang ab. Im besten Fall reicht eine einzige Hochschule, bei einigen Studiengängen (z.B. Zahn- oder Humanmedizin) sollten Sie zwischen 12 und 20 Hochschulen verklagen, um eine realistische Chance auf einen Studienplatz zu erhalten. Sprechen Sie uns einfach an: zu unserem Anspruch und unserem Selbstverständnis zählt auch, dass wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten in aller Offenheit und Ehrlichkeit nennen. Wir möchten, dass Sie zufrieden sind.

 

7. Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Studienplatzklage?

 

Das hängt maßgeblich vom Studiengang ab. Grundsätzlich betragen die Erfolgschancen – wenn unsere Vorgaben eingehalten werden – im schlechtesten Fall etwa 60%, im besten Fall nahezu 100%. In einigen Studiengängen bieten wir daher auch die Möglichkeit an, dass Sie unser Honorar nur dann bezahlen müssen, wenn Sie tatsächlich den Studienplatz erhalten haben (sog. Erfolgshonorar). Auch hier gilt: nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Gemeinsam werden wir mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene, individuelle Strategie entwickeln, um gemeinsam zum Erfolg zu gelangen.

 

 

8. Wer sind Sie?

 

Wir sind eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Köln und einer weiteren Niederlassung in Hannover. Wir arbeiten ausschließlich im Öffentlichen Recht und gehören zu den führenden Kanzleien im Bildungsrecht. Wir können zahlreiche Veröffentlichungen in Fachbüchern und Fachzeitschriften vorweisen und halten Seminare und Fortbildungsveranstaltungen in ganz Deutschland ab. Im Schulrecht beraten wir regelmäßig die Zeitschrift Focus Schule und im Hochschulrecht den AStA der Universität zu Köln und der RWTH Aachen in allen studentischen Angelegenheiten. Zahlreiche Medienberichte im Internet (spiegel online, karriere.de, stern.de, WDR.de), in Zeitungen (FAZ, Focus Schule, Karriere, etc.), im Radio und im Fernsehen (Stern-TV, n-tv, ARD, ZDF) sind Zeugnis unserer Reputation als Ergebnis der hohen Erwartungen, die wir an uns selbst stellen.

 

 

9. Sie haben Niederlassungen in Köln und Hannover. Ich wohne aber anderswo. Geht das trotzdem?

 

Selbstverständlich. Wir sind deutschlandweit tätig und führen mehr als tausend Studienplatzklageverfahren pro Jahr. Weit mehr als die Hälfte unserer Mandanten kommt aus anderen Bundesländern. Ein persönlicher Kontakt ist für Verfahren der Studienplatzklage weder erforderlich, noch erhöht er die Erfolgschancen. Auch die Kosten reduzieren sich hierdurch nicht. Gleichwohl haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, Ihren Anwalt auch persönlich kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem schönen Büro im Herz der Kölner City.

 

 

10. Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

 

Ganz einfach. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine e-Mail. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen. Wir freuen uns, Sie bei Ihrem beruflichen Werdegang unterstützen zu können.



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