Ratgeber Studienplatzklage:

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Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11

Zusätzlich erzielte Studienplätze in von uns geführten Verfahren


im WS 2011/12:

 

Humanmedizin:


  • 16 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Frankfurt am Main
  • 11 vorläufige Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Dresden
  • 10 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Münschen
  • 9 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) im Saarland

 

im WS 2010/11:


Tiermedizin:

 

  • 9 weitere Studienplätze im 5. FS Tiermedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze im 3. FS Tiermedizin in Leipzig

  • 4 weitere Studienplätze im 1. FS Tiermedizin in Leipzig

 

Humanmedizin:

 

  • 49 weitere Studienplätze in Marburg
  • 12 weitere Studienplätze Humanmedizin in Hamburg
  • 25 weitere Teilstudienplätze Humanmedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze Humanmedizin in Jena

 

Psychologie:

 

  • 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Psychologie in Osnabrück
  • 13 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie in Hamburg
  • 21 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie 1. FS in Göttingen
Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11
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Fristen für eine Studienplatzklage

Eine Studienplatzklage verläuft grundsätzlich zweistufig. Zunächst muss - als zwingende Voraussetzung - im außergerichtlichen Verfahren ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (sog. AKA) gestellt werden. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Hochschule zu stellen. Erst danach wird der eigentliche Eilantrag (die "Klage") bei den Gerichten gestellt. Für diesen AKA gelten besondere Fristen. Wer diesen Antrag nicht rechtzeitig und richtig stellt, wird keine Studienplatzklage mit Erfolg führen können. Nachfolgend sind die Fristen für diesen AKA nach Bundesländern dargestellt.

 

A c h t u n g:

Teilweise enden die Fristen für den AKA bereits vor Erhalt der Ablehnungsbescheide! Die Frist muss trotzdem eingehalten werden, es reicht nicht, auf den Ablehhnungsbescheid zu warten! Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit uns auf!

 

Nachfolgend haben wir die Fristen zur Stellung der außerkapazitären Zulassungsanträge nach Bundesländern sortiert, dargestellt.

 

StudienplatzklageLehnen Sie sich entspannt zurück: Wir tragen dafür Sorge, dass Sie keine Frist verpassen und stellen alle notwendigen Anträge form- und fristgerecht. Sie brauchen nichts weiter zu tun und haben den Kopf frei für wichtigere Dinge als die Einhaltung von Fristen oder Formerfordernissen.

 

B e a c h t e:

An der HU Berlin besteht die Besonderheit, dass zugleich mit dem "normalen" (= innerkapazitären) Zulassungsantrag auch die Zuweisung eines außerkapazitären Studienplatzes (per Formluarvorlage) beantragt werden soll, obwohl hierfür ausdrücklich unterschiedliche Fristenregelungen existieren. In diesem Fall nehmen Sie bitte direkt nach Erhalt des Ablehnungsbescheides mit uns Kontakt auf.

 

Tel. 0800 - 90 70 999

 

HVV: Hochschulvergabeverfahren

ZVV: Zentrales Vergabeverfahren: Vergabe durch hochschulstart

 

BundeslandFrist
WintersemesterSommersemester

Baden-

Württemberg

HVV, ZVV: 15.7.HVV, ZVV: 15.1.
Bayernkeine
BerlinHVV, ZVV: 1.10.HVV, ZVV: 1.4.
Brandenburgkeine
BremenHVV: Uni: 15.9., FH: 10.9.HVV: Uni: 15.3., FH: 10.3.
ZVV: Stichtag durch die Univ. Bremen
Hamburgkeine

 

Hessen

HVV: Uni: 1.9, FH: 20.9

ZVV: 1.9.

HVV: Uni: 1.3., FH: 1.3.

ZVV: 1.3.

Mecklenburg-

Vorpommern

ZVV: 15.7.
ZVV: 15.1.
Niedersachsen

HVV: Uni: 15.10., FH: 20.9.

ZVV: 15.10.

HVV: Uni: 15.4., FH: 1.3.

ZVV: 15.4.

Nordrhein-

Westfalen

HVV: 1.10.HVV: 1.4.
ZVV: keine
Rheinland-Pfalzkeine
SaarlandHVV: 15.10.HVV: 15.1.
ZVV: 15.7.ZVV: 15.1.
Sachsenkeine

Sachsen-Anhalt

 

HVV, ZVV: 15.7.HVV, ZVV: 15.1.

Schleswig-

Holstein

HVV: 15.7.HVV: 15.1.
ZVV: keine

Thüringen

 

HVV, ZVV: 15.7.HVV, ZVV: 15.1.



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