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Vergleich bei der Studienplatzklage
Bei der Studienplatzklage besteht in der Praxis die Möglichkeit, sich im Vergleichswege zu einigen. Hierbei bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Vergleichsmöglichkeiten bei der Studienplatzklage:
- Nachdem wir beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt haben, können wir in einigen Studiengängen vor Studienbeginn unmittelbar mit der Hochschule Kontakt aufnehmen und einen sog. Zulassungsvergleich für unsere Mandanten abschließen. In einem solchen Zulassungsvergleich bieten wir der Hochschule die Rücknahme des Eilantrags bei Gericht sowie die Übernahme sämtlicher Kosten an und im Gegenzug hierzu erhalten unsere Mandanten eine endgültige Zulassung zum Studium. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand: Sie können sofort und ohne weitere Wartezeit mit dem Studium beginnen und erhalten Ihren Studienplatz endgültig; d.h. dass das gesamte Verfahren mit dem Vergleich abgeschlossen ist.
- Ein derartiger Zulassungsvergleich kommt häufig erst während des laufenden gerichtlichen Verfahrens, teilweise aber auch erst im Beschwerdeverfahren (d.h. also in der zweiten Instanz) zum Tragen. Von dem vorstehenden Fall des direkten Zulassungsvergleichs unterscheidet sich dieser Vergleich nur durch den Zeitpunkt, zu dem er abgeschlossen wird.
- Neben diesen beiden Vergleichsfällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Hochschule oder das Gericht einen Vergleich vorschlägt bzw. anregt: die Hochschule verpflichtet sich, eine bestimmte Anzahl von weiteren Studienplätzen zur Verfügung zu stellen, die dann unter allen Antragstellern, die form- und fristgerecht ihre Anträge gestellt haben, verlost werden. Der Unterschied zu den "direkten Zulassungsvergleichen" besteht darin, dass die zusätzlichen Studienplätze verlost werden, da ihre Anzahl geringer ist als die Zahl der Antragsteller. Hier ist also zusätzlich ein gewisses "Losglück" erforderlich. Darüber hinaus kommt ein solcher Vergleich nur dann zum Tragen, wenn alle Antragsteller diesem zustimmen. Dies ist in der Praxis der absolute Regelfall; allerdings kann - insbesondere bei den nicht anwaltlich vertretenen Antragstellern - nicht ausgeschlossen werden, dass sich Einzelne - häufig aus Unwissenheit - gegen einen solchen Vergleich aussprechen. Damit kommt der Vergleich auch für alle anderen Antragsteller nicht in Betracht, das Verfahren wird fortgeführt.

Ein Vergleich im Rahmen einer Studienplatzklage ist immer empfehlenswert: er beschleunigt bzw. beendet das Verfahren frühzeitig und führt - ob direkt oder im Loswege - zu einem endgültigen Studienplatz, das Verfahren ist insgesamt beendet.
Merke:
Auch bei dem Zulassungsvergleich zeigt sich der besondere Vorteil unseres Kostenmodells der Abrechnung (nur) nach den gesetzlichen Gebühren: es wird nur abgerechnet, was auch tatsächlich an Arbeit geleistet wurde. Kommt ein Zulassungsvergleich vor der zweiten Instanz zum Tragen, wird das Verfahren einer zweiten Instanz auch nicht in Rechnung gestellt. Bei einem "Pauschalhonorar" bezahlen Sie u.U. weitaus mehr.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Hotline:
Tel. 0800 - 90 70 999


