Ratgeber Studienplatzklage:

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Chancen und Kosten:

 

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Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11

Zusätzlich erzielte Studienplätze in von uns geführten Verfahren


im WS 2011/12:

 

Humanmedizin:


  • 16 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Frankfurt am Main
  • 11 vorläufige Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Dresden
  • 10 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Münschen
  • 9 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) im Saarland

 

im WS 2010/11:


Tiermedizin:

 

  • 9 weitere Studienplätze im 5. FS Tiermedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze im 3. FS Tiermedizin in Leipzig

  • 4 weitere Studienplätze im 1. FS Tiermedizin in Leipzig

 

Humanmedizin:

 

  • 49 weitere Studienplätze in Marburg
  • 12 weitere Studienplätze Humanmedizin in Hamburg
  • 25 weitere Teilstudienplätze Humanmedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze Humanmedizin in Jena

 

Psychologie:

 

  • 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Psychologie in Osnabrück
  • 13 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie in Hamburg
  • 21 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie 1. FS in Göttingen
Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11
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Mandatserteilung bei der Studienplatzklage

StudienplatzklagePersönliche Betreuung steht für uns an erster Stelle: trotz der Vielzahl von Verfahren nehmen wir uns für jeden einzelnen Mandaten mehr als nur ausreichend Zeit: wenn Sie uns anrufen, werden Sie sofort mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt verbunden, der für Ihren Studiengang zuständig ist. Und sollte sich der jeweilige Berater bereits im Gespräch befinden, rufen wir unverzüglich zurück, oder Sie werden zu einem unserer anderen kompetenten Rechtsanwälte verbunden. Dasselbe gilt selbstverständlich dann, wenn Sie per e-Mail Kontakt mit uns aufnehmen: ein Rückruf erfolgt in aller Regel innerhalb von zwei Stunden. Für uns ist selbstverständlich, dass wir im Rahmen der Studienplatzklage weder Ihre Adressdaten vor dem Gespräch aufnehmen, noch diese Informatonsgespräche in Rechnung stellen.

 

Bundesweit Studienplatzklagen

Wir führen unsere Mandate der Studienplatzklage bundesweit: es macht überhaupt keinen Unterschied, ob Sie aus Köln, Hannover, Hamburg, Berlin, München, Stuttgart, Dresden, Bonn, Düsseldorf, Leipzig oder anderenorts kommen. Weit mehr als die Hälfte unserer Mandanten kommt aus Bundesländern außerhalb von NRW, wie Bayern, Hamburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg oder Hessen. Und falls Sie dennoch ein Beratungsgespräch von Angesicht zu Angesicht wünschen, laden wir Sie herzlich ein, uns in unseren Kanzleiräumen im Herzen von Köln zu besuchen.

Von uns benötigte Unterlagen

Nachdem wir mit Ihnen gemeinsam den gewünschten Studiengang, die Hochschulen und die Zahl der Verfahren festgelegt haben, bentötigen wir lediglich zwei Dokumente von Ihnen:

 

  • unterschriebene Vollmachten (je Hochschule/ Verfahren 3 Stück) und
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses pro Hochschule bzw. Verfahren

StudienplatzklageLediglich bei einer Studienplatzklage in höhere Fachsemester benötigen Sie noch eine Anrechnungsbescheinigung vom Landesprüfungsamt. Näheres hierzu erläutern wir Ihnen gerne am Telefon oder per e-Mail.

 

Die Vollmachten schicken wir Ihnen nach Ihrer Wahl entweder per e-Mail oder per Post zu. Hierauf finden Sie praktischerweise zugleich die benötigte eidesstattliche Versicherung aufgedruckt, die Sie für den außerkapazitären Zulassungsantrag bei der Hochschule bzw. für das spätere gerichtliche Verfahren benötigen.

Studienplatzklage und Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir im Vorfeld mit dieser ab, ob diese die Kosten für das gerichtliche Verfahren übernimmt. Im Gegensatz zu einigen anderen Rechtsanwälten, ist dies für Sie bei uns ohne Merkosten verbunden. Senden Sie einfach Ihre Vertragsunterlagen in Kopie mit zurück oder geben Sie uns Ihre Versicherungs-/Schadensnummer am Telefon durch; den Rest übernehmen wir. Dieser Service bleibt übrigens auch dann kostenlos, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilen sollte oder Sie sich doch gegen eine Studienplatzklage entscheiden.

 

Tel. 0800 - 90 70 999

 



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