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Wir auf FacebookWeitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11
Zusätzlich erzielte Studienplätze in von uns geführten Verfahren
im WS 2011/12:
Humanmedizin:
- 16 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Frankfurt am Main
- 11 vorläufige Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Dresden
- 10 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Münschen
- 9 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) im Saarland
im WS 2010/11:
Tiermedizin:
- 9 weitere Studienplätze im 5. FS Tiermedizin in Leipzig
6 weitere Studienplätze im 3. FS Tiermedizin in Leipzig
4 weitere Studienplätze im 1. FS Tiermedizin in Leipzig
Humanmedizin:
- 49 weitere Studienplätze in Marburg
- 12 weitere Studienplätze Humanmedizin in Hamburg
- 25 weitere Teilstudienplätze Humanmedizin in Leipzig
- 6 weitere Studienplätze Humanmedizin in Jena
Psychologie:
- 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Psychologie in Osnabrück
- 13 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie in Hamburg
- 21 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie 1. FS in Göttingen
Strategie bei der Studienplatzklage

Die richtige Strategie kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg bei der Studienplatzklage markieren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Vorgehensweise.
Unsere Strategie bei der Studienplatzklage
Nachdem wir die Eckpunkte - Studiengang, Studienort und bevorzugte Hochschulen - gemeinsam mit Ihnen festgelegt haben, erarbeiten wir eine individuelle Strategie:
Angesichts der Vielzahl der von uns geführten Verfahren und unserer jahrelangen Erfahrungen im Bereich der Studienplatzklage wissen wir, wo Zulassungsvergleiche möglich sind: u.U. bereits sogar vor Studienbeginn! Daher reicht bei einigen Studiengängen bereits die Inanspruchnahme einer einzigen Hochschule, um den gewünschten Studienplatz zu erhalten.
Insbesondere in den medizinischen Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin), wo direkte Zulassungsvergleiche nicht in Betracht kommen, legen wir mit Ihnen zunächst die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Hochschulen fest. Da einige wenige Verwaltungsgerichte bei der Verteilung zusätzlicher Studienplätze weitere Kriterien (z.B. die Abiturnote, die bereits gesammelte Wartezeit und den Antragseingang des außerkapazitären Zulassungsantrags) mit berücksichtigen, werden wir unsere Auswahl diesen Vorgaben entsprechend anpassen, um damit Ihre Chance auf Erhalt eines Studienplatzes zu erhöhen. Hier machen sich unsere langjährige Erfahrung und konsequente Spezialisierung bezahlt.

Starten Sie bei der Studienplatzklage nicht aus der zweiten Reihe.


