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Vorgehensweise bei der Studienplatzklage

Umfassende Beratung und eine kluge Vorgehensweise bilden das Fundament einer erfolgreichen Studienplatzklage.
Eine Studienplatzklage verläuft zweistufig:
- Auf der ersten Stufe steht das außergerichtliche (oder vorgerichtliche) Vorgehen. Hier muss an die Hochschule ein sog. außerkapazitärer Zulassungsantrag (AKA) gestellt werden. Dies ist zwingende Voraussetzung, um später das gerichtliche Verfahren einleiten zu können. Für diesen AKA, der für jede Hochschule gesondert gestellt werden muss, gelten besondere Fristen. Diese Fristen laufen teilweise bereits vor dem Erhalt der Ablehnungsbesheide ab und enden mit dem regulären Bewerbungsschluss. Außerdem müssen bei diesen AKA besondere Formvorschriften beachtet werden.
- Auf der zweiten Stufe steht das eigentliche gerichtliche Vorgehen. Auch müssen bestimmte Fristen unbedingt eingehalten werden. Da unsere Mandanten möglichst schnell Ihr Studium aufnehmen möchten, stellen wir bei den Gerichten sog. Eilanträge. Hierbei handelt es sich um beschleunigte gerichtliche Verfahren.
Unsere Vorgehensweise bei der Studienplatzklage
Zunächst legen wir gemeinsam mit Ihnen in einem (kostenlosen) telefonischen oder persönlichen Gespräch den Studiengang sowie die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Hochschulen fest. Im Rahmen dieses Gesprächs besprechen wir bereits die mögliche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung und informieren Sie umfassend über die anfallenden Kosten. Hier legen wir bereits die Eckpunkte einer für Sie optimalen Strategie fest. Anschließend erhalten Sie von uns die entsprechenden Vollmachtsexemplare wahlweise per Post oder per e-Mail. Einzelheiten finden Sie in der Rubrik Mandatserteilung.
Noch Fragen? Rufen Sie uns kostenlos an: 0800 - 90 70 999
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