Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern: Fristen, Rostock, Greifswald
Wer in Mecklenburg-Vorpommern einen Studienplatz einklagen will, muss früh handeln: Der außerkapazitäre Antrag muss zum Wintersemester bis zum 15. Juli und zum Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule eingehen — eine Ausschlussfrist. Dafür bietet das Land mit Rostock und Greifswald zwei kleinere Medizin-Standorte, an denen die Konkurrenz unter Klägern überschaubarer ist als an den großen Uni-Städten.
Die Frist: 15. Juli — bevor der Ablehnungsbescheid überhaupt da ist
Mecklenburg-Vorpommern gehört mit Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu den Ländern mit der frühesten Ausschlussfrist für außerkapazitäre Anträge:
| Semester | Frist für den außerkapazitären Antrag |
|---|---|
| Wintersemester | 15. Juli |
| Sommersemester | 15. Januar |
Das Tückische: Die Frist fällt auf denselben Tag wie das Ende der regulären Bewerbungsfrist bei hochschulstart (15.07. bzw. 15.01.). Die Ablehnungsbescheide kommen aber erst Mitte bis Ende August beziehungsweise Februar. Wer also erst nach der Ablehnung über eine Klage nachdenkt, hat die Frist für Rostock und Greifswald bereits verpasst — der häufigste Fehler bei der Studienplatzklage überhaupt.
Alle Fristen der anderen Bundesländer findest Du in der großen Fristenübersicht oder im Fristen-Finder.
Die Hochschulen: Rostock und Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern hat zwei staatliche Universitäten mit medizinischer Fakultät — beides traditionsreiche, aber vergleichsweise kleine Standorte:
| Hochschule | Relevante NC-Studiengänge | Besonderheit |
|---|---|---|
| Universität Rostock (Universitätsmedizin Rostock) | Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie u. a. | Größte Uni des Landes, dennoch kleiner Medizin-Standort |
| Universität Greifswald (Universitätsmedizin Greifswald) | Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie (inkl. klinischem Master) | Je nach Quelle rund 180–190 Humanmedizin-Plätze pro Jahr; einer der beliebtesten Studienorte in Umfragen |
Beide Standorte vergeben in der Humanmedizin jeweils nur einen Bruchteil der Plätze einer Großfakultät. Für die Klagestrategie ist das ein zweischneidiges Schwert: Es gibt absolut gesehen weniger Kapazität zu „finden” — aber eben auch deutlich weniger Mitkläger, mit denen Du um aufgedeckte Plätze ins Losverfahren gehst.
Ein oft übersehener Punkt: Greifswald bietet Pharmazie im Staatsexamen an. Pharmazie gilt unter Klägern als das Fach mit außerordentlich guten Chancen, weil kaum jemand klagt — mehr dazu im Artikel zur Studienplatzklage Pharmazie.
Zuständige Gerichte
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Verwaltungsgerichte, die sich die Zuständigkeit teilen:
- Verwaltungsgericht Schwerin: zuständig für die Universität Rostock (der Gerichtsbezirk umfasst u. a. die Hansestadt Rostock, Schwerin sowie die Landkreise Rostock, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim)
- Verwaltungsgericht Greifswald: zuständig für die Universität Greifswald (Bezirk u. a. Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte)
Beschwerdeinstanz ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald. Der Weg ist der übliche: Nach dem fristgerechten außerkapazitären Antrag an die Uni folgt der Eilantrag nach § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht. Mit einer Entscheidung ist frühestens nach 6–8 Wochen zu rechnen, realistisch dauert es etwa ein Semester. Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang — sinnvoll ist ein spezialisierter Anwalt wegen der komplexen Kapazitätsberechnung trotzdem meist.
Chancen: kleine Standorte, überschaubare Konkurrenz
Rostock und Greifswald gelten unter Klägern historisch als vergleichsweise klagefreundliche Ost-Standorte — das ist allerdings eine Tendenzaussage aus Erfahrungsberichten, keine belastbare Statistik. Generell gilt: An überlaufenen Unis liegt die Chance in der Humanmedizin im 1. Fachsemester unter 10 Prozent, weil hunderte Kläger um wenige verloste Plätze konkurrieren. An kleineren, weniger frequentierten Standorten sieht die Rechnung besser aus — genau in diese Kategorie fallen die beiden MV-Unis.
Wichtig bleibt die Einordnung: Auch in Mecklenburg-Vorpommern deckt das Gericht im Erfolgsfall meist nur wenige zusätzliche Plätze auf, die anschließend unter allen erfolgreichen Antragstellern verlost werden. Eine Klage nur gegen Rostock und Greifswald ist deshalb eine Wette mit unsicherem Ausgang — als Bausteine einer breiter angelegten Mehrfachklage sind beide Standorte aber attraktiv. Was die Zahlen der Kanzleien wert sind und welche Quoten realistisch sind, liest Du bei den Erfolgsaussichten der Studienplatzklage.
Kosten
Für Mecklenburg-Vorpommern gelten die üblichen Größenordnungen: Pro verklagter Hochschule solltest Du im Durchschnitt 1.250–1.500 € einplanen (Anwalt, Gericht, gegebenenfalls Anwaltskosten der Uni). Die Gerichtskosten des Eilverfahrens liegen typischerweise bei 255,75 €; lässt sich die Uni anwaltlich vertreten, kommen je Verfahren etwa 388–1.145 € hinzu. Wer Medizin ernsthaft einklagen will, verklagt selten nur zwei Unis — ein realistisches Gesamtbudget bei Mehrfachklagen liegt bei 5.000–15.000 €. Die komplette Aufschlüsselung findest Du unter Kosten der Studienplatzklage.
Wie es jetzt weitergeht
- Frist prüfen: Zum Wintersemester muss Dein außerkapazitärer Antrag bis zum 15. Juli bei der Uni Rostock bzw. Greifswald eingegangen sein — kontrolliere alle weiteren Ziel-Unis in der Fristenübersicht.
- Parallel regulär bewerben: Halte die hochschulstart-Bewerbung (ebenfalls bis 15.07./15.01.) unbedingt aufrecht — sie kostet nichts und ist in einigen anderen Ländern sogar Klagevoraussetzung.
- Strategie festlegen: Entscheide, ob Rostock und Greifswald Teil einer breiteren Mehrfachklage werden — die Grundlagen dazu stehen im Guide zur Studienplatzklage Medizin.
- Chancen realistisch einschätzen: Lies vor der Beauftragung eines Anwalts die ehrlichen Erfolgszahlen — und rechne das Losverfahren ein.
Häufige Fragen
Bis wann muss der außerkapazitäre Antrag in Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden?
Zum Wintersemester bis zum 15. Juli, zum Sommersemester bis zum 15. Januar. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, und es zählt der Zugang bei der Hochschule, nicht der Poststempel. Wer die Frist verpasst, kann Rostock und Greifswald für dieses Semester nicht mehr verklagen.
Welches Gericht ist für eine Studienplatzklage gegen die Uni Rostock zuständig?
Für die Universität Rostock ist das Verwaltungsgericht Schwerin zuständig, für die Universität Greifswald das Verwaltungsgericht Greifswald. Beschwerdeinstanz ist in beiden Fällen das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald.
Wie stehen die Chancen einer Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern?
Rostock und Greifswald sind kleinere Standorte, an denen sich meist weniger Kläger tummeln als an Großstadt-Unis wie der Charité. Das verbessert die Losquote, wenn das Gericht zusätzliche Plätze aufdeckt. Eine Garantie gibt es trotzdem nicht — auch hier werden erklagte Plätze verlost.
Was kostet eine Studienplatzklage in Rostock oder Greifswald?
Pro Hochschule solltest Du im Schnitt mit etwa 1.250 bis 1.500 Euro rechnen (Anwalt, Gericht, gegebenenfalls Kosten der Gegenseite). Die Gerichtskosten des Eilverfahrens liegen typischerweise bei 255,75 Euro. Wer Medizin über mehrere Bundesländer hinweg einklagt, braucht insgesamt eher 5.000 bis 15.000 Euro Budget.
Brauche ich eine gute Abinote für die Klage in Mecklenburg-Vorpommern?
Nein. Für den außerkapazitären Antrag genügt die Hochschulzugangsberechtigung, also das Abitur. Abinote und Wartesemester spielen keine Rolle — das ist der zentrale Unterschied zur regulären Bewerbung.