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Studienplatzklage in Schleswig-Holstein: Fristen, Kiel, Lübeck

Stand: Juli 2026 Von der Redaktion recherchiert und gepflegt · unabhängig, keine Kanzlei

In Schleswig-Holstein muss der außerkapazitäre Antrag zum Wintersemester bis zum 1. Oktober und zum Sommersemester bis zum 1. April bei der Hochschule eingehen. Zuständig für den Eilantrag ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig. Medizin kannst Du an zwei Standorten einklagen: an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und an der Universität zu Lübeck.

Fristen: 01.10. und 01.04. — später als in den meisten Ländern

Schleswig-Holstein gehört mit Berlin und Nordrhein-Westfalen zu den Ländern mit der Ausschlussfrist 1. Oktober (Wintersemester) bzw. 1. April (Sommersemester) für den außerkapazitären Antrag. Das ist vergleichsweise spät — wer die harten Juli-Fristen anderswo verpasst hat, kann im Norden oft noch nachziehen.

FristWintersemesterSommersemester
Reguläre Bewerbung (hochschulstart)15.07.15.01.
Außerkapazitärer Antrag Schleswig-Holstein01.10.01.04.
Zum Vergleich: Baden-Württemberg, MV, Sachsen-Anhalt, Thüringen15.07.15.01.
Zum Vergleich: Niedersachsen, Sachsen15.10.15.04.

Zwei Einschränkungen: Erstens richtet sich, wer bundesweit mehrere Unis verklagt (bei Medizin der Normalfall), ohnehin nach den strengsten Fristen — in vier Ländern ist schon am 15.07. Schluss. Zweitens gelten die genannten Termine (01.10./01.04.) nur für die Christian-Albrechts-Universität Kiel und die Universität zu Lübeck — die beiden für Studienplatzklagen relevanten Standorte, insbesondere für Medizin. Für Fachhochschulen und die Europa-Universität Flensburg gilt eine um einen Monat vorgezogene Frist: 01.09. (WS) bzw. 01.03. (SS). Alle Länder im Überblick: Fristen der Studienplatzklage.

Es zählt der Zugang bei der Hochschule, nicht der Poststempel. Die verpasste Ausschlussfrist ist der häufigste Fehler überhaupt — danach ist der Weg zu dieser Uni für das Semester unwiderruflich verloren.

Wo Du in Schleswig-Holstein klagen kannst

Klageziel können nur staatliche Hochschulen sein, denn die Klage stützt sich auf das Kapazitätserschöpfungsgebot aus Art. 12 Abs. 1 GG. Für die klassischen NC-Fächer sieht die Landkarte so aus:

StudiengangKiel (CAU)Lübeck
Humanmedizinjaja (ca. 190–200 Anfängerplätze/Jahr)
Zahnmedizinjanein
Pharmaziejanein
Psychologiejaja
Tiermedizinnein — in ganz Schleswig-Holstein nichtnein

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)

Die CAU ist die Volluniversität des Landes. An der Medizinischen Fakultät sind rund 2.100 Studierende in Human- und Zahnmedizin eingeschrieben; die klinische Ausbildung läuft über das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel. Neben Medizin und Zahnmedizin bietet Kiel auch Pharmazie an — bundesweit das Fach mit den besten Klagechancen, weil es kaum Mitkläger gibt — sowie Psychologie und weitere NC-Fächer.

Universität zu Lübeck

Lübeck ist ein Sonderfall: eine kleine, auf Medizin, Gesundheits- und Lebenswissenschaften spezialisierte Universität mit — je nach Quelle — rund 190 bis 200 Medizin-Anfängerplätzen pro Jahr und insgesamt etwa 1.500 bis 1.600 Medizinstudierenden. In Hochschulrankings schneidet die Lübecker Medizin regelmäßig hervorragend ab, entsprechend beliebt ist der Standort — das bedeutet für die Klage: eher viele Mitbewerber im gerichtlichen Losverfahren, falls Plätze aufgedeckt werden. Die klinische Ausbildung läuft über das UKSH, Campus Lübeck. Zahnmedizin und Pharmazie gibt es in Lübeck nicht, dafür unter anderem Psychologie.

Zu Klagen ins höhere Fachsemester (etwa für Rückkehrer aus dem EU-Ausland) wird die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein von Kanzleiseite als eher restriktiv beschrieben. Ob eine Quereinstiegs-Klage nach Kiel oder Lübeck im Einzelfall Sinn ergibt, klärt ein Anwalt für Hochschulrecht.

Zuständiges Gericht: das VG Schleswig

Schleswig-Holstein hat nur ein einziges Verwaltungsgericht: das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig. Dort landet der Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO — für Kiel genauso wie für Lübeck. Gegen die Beschlüsse ist die Beschwerde zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht möglich, das ebenfalls in Schleswig sitzt.

Der Ablauf ist der übliche zweistufige Standardweg: erst der außerkapazitäre Zulassungsantrag an die Hochschule (Frist beachten!), dann der Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Mit einer Entscheidung im Eilverfahren ist frühestens 6–8 Wochen nach Antragstellung zu rechnen, meist dauert es etwa ein Semester. Deckt das Gericht zusätzliche Plätze auf, werden sie unter allen erfolgreichen Antragstellern verlost; das VG Schleswig hat in der Vergangenheit auch schon Kapazitätsfehler festgestellt und Antragsteller zugelassen. Einen Sonderweg wie in Baden-Württemberg (Vergabe nach Rangliste statt Los) gibt es in Schleswig-Holstein nicht.

Kosten und Erfolgsaussichten

Pro verklagter Hochschule liegen die Gesamtkosten im Schnitt bei 1.250–1.500 € (Anwalt, Gerichtskosten von typischerweise 255,75 € im Eilverfahren, ggf. gegnerische Anwaltskosten von ca. 388–1.145 €). Kiel und Lübeck allein reichen als Strategie nicht: Für Humanmedizin im 1. Fachsemester werden heute meist 20–30 Universitäten bundesweit parallel verklagt — realistisches Gesamtbudget 5.000–15.000 €. Details unter Kosten der Studienplatzklage.

Zu den Erfolgsaussichten speziell in Kiel und Lübeck gibt es keine belastbaren neutralen Zahlen. Generell nennen Kanzleien für Medizin 20–40 % Erfolgsquote, unabhängige Quellen und Foren eher 3–15 % im 1. Fachsemester — der Unterschied erklärt sich vor allem dadurch, wie man Vergleiche, Teilerfolge und Mehrfachklagen zählt. Wichtig zu wissen: Abiturnote und Wartesemester sind für die außerkapazitäre Klage irrelevant, nötig ist nur die Hochschulzugangsberechtigung. Eine ehrliche Einordnung findest Du unter Erfolgsaussichten der Studienplatzklage.

Nutze die späte Frist strategisch: Bis zum 1. Oktober weißt Du längst, ob die reguläre Bewerbung bei hochschulstart geklappt hat (Ablehnungsbescheide kommen Mitte/Ende August). Kiel und Lübeck eignen sich damit gut als Nachzügler-Standorte in einem bundesweiten Klagepaket — und parallel laufen Losverfahren, TMS-Vorbereitung und ggf. eine Auslandsbewerbung weiter.

Wie es jetzt weitergeht

  1. Fristen sichern: Notiere Dir den 01.10. (WS) bzw. 01.04. (SS) für Kiel und Lübeck — und prüfe in der Fristenübersicht, welche früheren Fristen in anderen Ländern für Dein Klagepaket gelten.
  2. Budget kalkulieren: Rechne mit 1.250–1.500 € pro Uni und plane realistisch, wie viele Standorte Du Dir leisten kannst — die Zahlen dazu stehen im Kosten-Artikel.
  3. Chancen nüchtern prüfen: Lies vor der Beauftragung einer Kanzlei die Erfolgsaussichten und überlege, ob höheres Fachsemester oder ein anderes Fach die bessere Route ist.
  4. Mehrgleisig fahren: Klage, Losverfahren und Alternativen schließen sich nicht aus — wie Du sie kombinierst, zeigt die Plan-B-Strategie.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich den außerkapazitären Antrag in Schleswig-Holstein stellen?

An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck — den für Studienplatzklagen relevanten Standorten — für das Wintersemester bis zum 1. Oktober, für das Sommersemester bis zum 1. April (Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 HZVO Schleswig-Holstein). An Fachhochschulen und der Europa-Universität Flensburg gilt eine um einen Monat vorgezogene Frist: 1. September bzw. 1. März. Es zählt der Zugang bei der Hochschule, nicht der Poststempel. Wer die Frist verpasst, hat den Weg zu dieser Uni für das Semester verloren.

Welches Gericht ist für Studienplatzklagen in Schleswig-Holstein zuständig?

Erstinstanzlich entscheidet das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig über Eilanträge nach § 123 VwGO — es ist das einzige Verwaltungsgericht des Landes. Gegen dessen Beschlüsse ist die Beschwerde zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht möglich, das ebenfalls in Schleswig sitzt.

Wo kann ich in Schleswig-Holstein Medizin einklagen?

An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und an der Universität zu Lübeck. Zahnmedizin und Pharmazie gibt es nur in Kiel, Tiermedizin gar nicht in Schleswig-Holstein. Lübeck ist eine kleine, auf Medizin und Gesundheitswissenschaften spezialisierte Universität mit rund 190 bis 200 Medizin-Anfängerplätzen pro Jahr.

Was kostet eine Studienplatzklage in Schleswig-Holstein?

Pro verklagter Hochschule im Schnitt etwa 1.250 bis 1.500 Euro für Anwalt, Gericht und gegebenenfalls gegnerische Anwaltskosten. Da für Medizin meist 20 bis 30 Universitäten bundesweit parallel verklagt werden, liegt das realistische Gesamtbudget bei 5.000 bis 15.000 Euro.

Wie stehen die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in Kiel oder Lübeck?

Belastbare neutrale Zahlen für die beiden Standorte gibt es nicht. Kanzleien nennen für Medizin allgemein 20 bis 40 Prozent, unabhängige Quellen eher 3 bis 15 Prozent im ersten Fachsemester. Deckt das Gericht Plätze auf, werden sie verlost — Abiturnote und Wartesemester spielen dabei keine Rolle.